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Kompetenzfelder

Energiewirtschaft | Bergbau | Ressourcenwirtschaft | Umweltrecht und Naturschutz

Energiewirtschaft

In der Energiewirtschaft spielt die strategische Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten eine zentrale Rolle, um den Anforderungen einer sicheren, nachhaltigen und effizienten Energieversorgung gerecht zu werden. Ein wesentliches Element dieser Planungsprozesse bilden zunächst die Netzentwicklungspläne. Diese Pläne werden von den Übertragungsnetzbetreibern in enger Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur erstellt und dienen als Fahrplan für den zukünftigen Netzausbau. Sie enthalten detaillierte Analysen zu Netzengpässen, Prognosen zur Entwicklung der Strom- und Gasnachfrage sowie Vorschläge für den Neubau und die Verstärkung von Leitungen. Die regelmäßige Aktualisierung dieser Pläne stellt sicher, dass die Energieinfrastruktur kontinuierlich an die dynamischen Entwicklungen im Energiemarkt und an die wachsenden Anforderungen der Energiewende angepasst wird. 

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Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Planfeststellung von Anlagen der Strom- und Gaswirtschaft. Die Planfeststellung ist ein formelles Genehmigungsverfahren, das alle relevanten Aspekte wie Umweltschutz, technische Sicherheit und sozioökonomische Auswirkungen berücksichtigt und alle öffentlich-rechtliche und privaten Belange miteinander abwägt. Es endet mit einem Planfeststellungsbeschluss, der die Zulässigkeit des Vorhabens feststellt und gleichzeitig alle erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse bündelt. Dieses Verfahren gewährleistet eine umfassende Prüfung und Abwägung der Interessen aller Beteiligten und stellt sicher, dass Infrastrukturprojekte im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Energiewirtschaft realisiert werden.

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Für den Bereich der Stromwirtschaft gibt es mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) zusätzliche spezifische Regelungen, die das Ziel verfolgen, den Ausbau der Stromnetze zu beschleunigen und damit die Energiewende voranzutreiben. Das NABEG ergänzt das EnWG um Verfahrensbeschleunigungen und vereinfachte Prozesse für besonders bedeutsame Übertragungsnetzprojekte. Durch die Einführung eines bundeseinheitlichen Verfahrens für die Genehmigung dieser Projekte, das direkt unter der Aufsicht der Bundesnetzagentur steht, sollen Planungs- und Genehmigungszeiten signifikant verkürzt werden. Dies umfasst auch das Bundesfachplanungsverfahren, welches eine frühe und strategische Trassenkorridorbestimmung ermöglicht, bevor das detaillierte Planfeststellungsverfahren beginnt.

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Die strukturierte und vorausschauende Planung durch Netzentwicklungspläne sowie die darauf aufbauenden Genehmigungsverfahren nach dem EnWG und speziell für die Stromwirtschaft durch das NABEG sind wesentliche Säulen für die Realisierung der Energiewende in Deutschland. Sie ermöglichen einen bedarfsgerechten Ausbau der Energieinfrastruktur, der technische, ökologische und soziale Anforderungen gleichermaßen berücksichtigt und somit die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energiewirtschaft bildet

Bergbau

In Deutschland hat der Bergbau eine lange Tradition und spielt auch heute noch eine bedeutende Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung von Rohstoffen wie Steinkohle, Kali- und Steinsalz sowie in jüngerer Zeit auch für die Förderung von Rohstoffen für die Energiewende, wie Lithium. Allerdings hat sich der Fokus im Laufe der Zeit gewandelt. Während der Steinkohlebergbau einst eine zentrale Säule der industriellen Entwicklung war, liegt der Schwerpunkt heute verstärkt auf der nachhaltigen und umweltverträglichen Gewinnung von Mineralien und der Sicherstellung der Rohstoffversorgung für zukunftsfähige Technologien.

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Das deutsche Bergrecht, kodifiziert im Bundesberggesetz (BBergG) sowie einer Vielzahl von Bergverordnungen, stellen den rechtlichen Rahmen für die Exploration und Gewinnung von Bodenschätzen dar. Es zielt darauf ab, die Nutzung der bodenschatzreichen Lagerstätten im Einklang mit öffentlichen Interessen und Umweltschutz zu gewährleisten. Die zentralen Elemente des Genehmigungsverfahrens umfassen die Erlaubnis, die Bewilligung und die Betriebspläne.

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Die Erlaubnis ist die erste Stufe des Genehmigungsprozesses und berechtigt zur Aufsuchung von Bodenschätzen, also zur Erkundung, ob und in welchem Umfang mineralische Rohstoffe vorhanden sind. Diese Phase beinhaltet üblicherweise geologische Untersuchungen und Probebohrungen. Die Erlaubnis wird für einen begrenzten Zeitraum und ein spezifisches Gebiet erteilt und ist an Bedingungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die Exploration umweltverträglich erfolgt.

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Folgt auf die erfolgreiche Aufsuchung die Absicht, Bodenschätze gewerblich zu gewinnen, ist eine Bewilligung erforderlich. Diese stellt das eigentliche Abbaurecht dar und wird für eine längere Laufzeit erteilt. Die Bewilligung setzt eine umfassende Prüfung voraus, in der neben wirtschaftlichen Aspekten insbesondere Umweltschutzbelange und die Rechte Dritter berücksichtigt werden. 

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Für die konkrete Durchführung bergbaulicher Aktivitäten sind Betriebspläne erforderlich, die bei der zuständigen Bergbehörde zur Genehmigung eingereicht werden müssen. Betriebspläne decken verschiedene Phasen des Bergbaus ab, von der Aufbereitung und Gewinnung über die Verarbeitung bis hin zur Stilllegung und Nachsorge der Bergwerke. Sie müssen detaillierte Informationen über die geplanten Maßnahmen, die technischen Verfahren sowie die Vorkehrungen zum Schutz von Umwelt und Anwohnern enthalten. Die Genehmigung von Betriebsplänen erfolgt erst nach einer eingehenden Prüfung, die sicherstellt, dass alle rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt sind und keine unzumutbaren Belastungen für die Umwelt und die Bevölkerung entstehen.

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Das deutsche Bergrecht stellt einen umfassenden regulatorischen Rahmen dar, der die nachhaltige Nutzung von Bodenschätzen fördert, während gleichzeitig Umwelt und Gesellschaft geschützt werden. Die genehmigungsrechtlichen Anforderungen in Form von Erlaubnis, Bewilligung und Betriebsplänen bilden dabei ein dreistufiges Verfahren, das eine sorgfältige Abwägung aller betroffenen Interessen ermöglicht. Trotz der historischen Bedeutung des Bergbaus für Deutschland ist das heutige Bergrecht stark darauf ausgerichtet, den Herausforderungen und Bedürfnissen einer modernen und nachhaltigen Rohstoffgewinnung gerecht zu werden.

Ressourcenwirtschaft

Die Ressourcenwirtschaft umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten, die auf die nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung natürlicher Ressourcen abzielen. Zwei wesentliche Bereiche innerhalb der Ressourcenwirtschaft in Deutschland sind die Wasserwirtschaft und die Kreislaufwirtschaft. Beide Bereiche sind durch spezifische gesetzliche Rahmenbedingungen reguliert, die darauf abzielen, den Schutz der Umwelt zu gewährleisten, während gleichzeitig eine effiziente Nutzung der Ressourcen sichergestellt wird. Die Genehmigungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Wasserwirtschaft und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Kreislaufwirtschaft sind entscheidende Instrumente zur Umsetzung dieser Ziele.

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Die Wasserwirtschaft befasst sich mit der Bewirtschaftung, Nutzung, Aufbereitung und dem Schutz von Wasserressourcen. In Deutschland wird sie maßgeblich durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) reguliert. Das WHG dient dem Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, der Nutzungsbewirtschaftung und der Vorsorge gegen schädliche Veränderungen ihrer Eigenschaften. Die zentralen Genehmigungsverfahren nach dem WHG umfassen wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen für die Entnahme, Ableitung, Aufstauung oder Einleitung von Wasser in ein Gewässer, die Errichtung und den Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie für Maßnahmen, die das Grundwasser betreffen. Genehmigungen nach dem WHG setzen eine umfassende Prüfung der Vorhaben voraus, einschließlich der Bewertung der Auswirkungen auf die Wasserqualität und -quantität, des Hochwasserschutzes und der Ökologie der Gewässer. Diese Genehmigungsverfahren stellen sicher, dass Wasserressourcen nachhaltig und im Einklang mit dem Schutz der aquatischen Umwelt genutzt werden.

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Die Kreislaufwirtschaft zielt darauf ab, die Nutzung natürlicher Ressourcen zu minimieren, Abfall zu reduzieren und die Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung von Produkten und Materialien zu fördern. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Deutschland und implementiert die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft. Es regelt die Erzeugung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen und die Effizienz der Ressourcennutzung zu steigern.

Genehmigungsverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz beziehen sich vor allem auf die Zulassung von Anlagen zur Abfallbehandlung, -verwertung oder -beseitigung. Diese Verfahren erfordern eine detaillierte Prüfung der Anlagenkonzeption, der technischen Prozesse und der potenziellen Umweltauswirkungen. Die Einhaltung strenger technischer und ökologischer Standards soll dabei die Risiken für Umwelt und Gesundheit minimieren und eine hohe Effizienz der Ressourcenrückgewinnung gewährleisten.

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Die Ressourcenwirtschaft in Deutschland, repräsentiert durch die Wasser- und Kreislaufwirtschaft, ist durch ein komplexes Geflecht von Gesetzen und Verordnungen geprägt, die eine nachhaltige Nutzung und den Schutz natürlicher Ressourcen sicherstellen. Die Genehmigungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind dabei zentrale Instrumente, die gewährleisten, dass wirtschaftliche Aktivitäten im Einklang mit den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes stehen. Sie tragen dazu bei, die Herausforderungen der nachhaltigen Ressourcennutzung zu adressieren und den Übergang zu einer umweltverträglichen und ressourceneffizienten Wirtschaft zu fördern.

Umweltrecht und Naturschutz

Der Naturschutz in Deutschland und der Europäischen Union ist durch ein komplexes System von Rechtsvorschriften gekennzeichnet, das darauf abzielt, den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten. Die genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie im BNatSchG, im UVPG und den europarechtlichen Vorgaben festgelegt sind, spielen eine entscheidende Rolle bei der Integration von Umwelt- und Naturschutzzielen in die Planung und Realisierung von Projekten. Sie tragen dazu bei, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, die die Bedürfnisse der Menschen mit dem Erhalt der Natur in Einklang bringt.

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Die Kenntnis und Einhaltung der naturschutzfachlichen Vorgaben spielt eine entscheidende Rolle in den Genehmigungsverfahren für Großprojekte, da sie wesentlich zur Realisierung nachhaltiger Entwicklungsziele beiträgt. In Deutschland sowie in der gesamten Europäischen Union sind die Anforderungen des Naturschutzes tief in der Projektplanung und -durchführung verankert, um den Schutz der biologischen Vielfalt und der natürlichen Lebensräume zu gewährleisten. Diese rechtlichen Vorgaben dienen nicht nur dem Schutz der Umwelt, sondern minimieren auch das Risiko rechtlicher Verzögerungen und tragen zur sozialen Akzeptanz der Projekte bei.

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Projektentwickler und Planer müssen sich bereits in den frühen Phasen der Projektentwicklung eingehend mit den relevanten umweltrechtlichen Vorgaben auseinandersetzen. Die frühzeitige Berücksichtigung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglicht es, Naturschutzbelange in die Planung zu integrieren und potenzielle Konflikte zu identifizieren, bevor sie zu ernsthaften Hindernissen werden. Die Nichtbeachtung von Naturschutzvorschriften kann zu erheblichen Verzögerungen im Genehmigungsprozess führen, insbesondere wenn nachträglich Anpassungen vorgenommen werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. In einigen Fällen kann dies sogar zum Scheitern von Projekten führen. 

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Die Einhaltung der Naturschutzgesetze ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern trägt auch zur sozialen Akzeptanz und zum langfristigen Erfolg von Projekten bei. Projekte, die den Naturschutz ernst nehmen und in ihre Planung integrieren, demonstrieren ihr Engagement für nachhaltige Entwicklung und können so die Unterstützung der lokalen Gemeinschaften und der breiteren Öffentlichkeit gewinnen. Dies stärkt das Vertrauen in das Projekt und kann zu einer positiven Wahrnehmung in der Öffentlichkeit führen.

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Die tiefgreifende Kenntnis und Berücksichtigung von Naturschutzgesetzen in den Genehmigungsverfahren für Großprojekte ist unerlässlich, um rechtliche, ökologische und soziale Herausforderungen zu bewältigen. Sie bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Projektumsetzung, die sowohl den Anforderungen des Naturschutzes gerecht wird als auch zur Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt. Projekte, die von Beginn an eine solide naturschutzrechtliche Planung aufweisen, setzen nicht nur ein starkes Zeichen für den Umwelt- und Naturschutz, sondern sichern sich auch einen entscheidenden Vorteil im Genehmigungsverfahren und in der öffentlichen Wahrnehmung.

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