Beratung
Begleitung
Steuerung
Ihr Projektpartner für erfolgreiches
Genehmigungsmanagement
Die genehmigungsrechtlichen Anforderungen an industrielle Großprojekte sind heutzutage hoch. Neben den umfangreichen fachrechtlichen Zulassungsverfahren sind oftmals Belange der Raumordnung als auch umfassende Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes zu beachten. Darüber hinaus wachsen die Ansprüche der Öffentlichkeit an Umfang und Qualität der formellen und informellen Beteiligungsformate.
Für den Erfolg des Vorhabens bedarf es daher gerade in Bezug auf die genehmigungsfachlichen Aspekte eines insbesondere technisch und rechtlich interdisziplinär ausgeprägten Sachverstands als auch weitreichender Kompetenzen in der Projektsteuerung und dem Stakeholdermanagement.
Als Spezialisten im Genehmigungsmanagement liegt genau hier unser Kernkompetenz: In der Steuerung, der Begleitung und der Betreuung der Genehmigungsverfahren.

Wir von Planhof haben uns auf die genehmigungsfachliche Beratung, Begleitung und Steuerung von Vorhaben der Energiewirtschaft und des Bergbaus spezialisiert.
Dazu gehören insbesondere die Vorhaben zum Ausbau und Ertüchtigung der energietechnischen Infrastruktur, die Errichtung und der Betrieb industri-eller Großanlagen als auch die Umsetzung bergbau-licher Vorhaben.
Infrastruktur
Grundsätzlich richten sich die Ausbauvorhaben auf dem Strom- und dem Gassektor nach den Regularien des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
In Bezug auf die Gasinfrastruktur regelt des EnWG verfahrensrechtlich die Zulassung der jeweiligen Vorhaben abschließend, während auf dem Stromsektor die Zustän-digkeit und der Verfahrensablauf in Abgrenzung zum NABEG erfolgt. Die Planfeststellungverfahren als auch die Plangenehmigungs- und Anzeigeverfahren sind dabei entsprechend den Maßstäben des § 43 ff. EnWG durchzuführen.
Der übergeordnete und länderübergreifende Netzausbau auf dem Stromsektor wird maßgeblich durch die Regelungen des NABEG bestimmt.
Nach den Festlegungen der Anschlusspunkte im Rahmen der Bedarfsplanung wird in einen ersten Schritt im Rahmen der Bundesfachplanung die Raum-verträglichkeit der Trassenkorridore geprüft. Im sich anschließenden fachrechtlichen Verfahren wird das Vorhaben mitsamt dem konkreten Leitungsverlauf rechtsverbindlich planfestgestellt.
Anlagentechnik
Zu den wesentlichen energiewirtschaftlichen Industrie-anlagen gehören Windenergieanlagen, Elektrolyseure, Umspannwerke, Biogasanlagen, Produktionsanlagen für Methanol und Ammoniak aber auch die klassischen Kraftwerke zur Stromerzeugung.
Diese Anlagen unterliegen grundsätzlich den immissions-schutzrechtlichen Vorgaben und bedürfen einer Genehmi-gung nach den §§ 10 oder 19 BImSchG - sofern sie nicht als Energiekopplungsanlagen oder Großspeicheranlagen unter dem EnWG subsumierbar sind.
Dazu kommen zahlreiche Verordnungen für die materiellen als auch formellen Aspekte.
Die Schwerpunktsetzung der Verfahren unterscheidet sich in der Ausprägung je nach Art der Anlage.
Stehen bei manchen Projekten die Lärmprognosen und Auswirkungen auf die Vogelwelt im Fokus, rücken bei anderen Anlagen die Industrieemissionsrichtlinie und die erforderlichen Fachbeiträge zum Wasser- und Bodenschutz in den Vordergrund.
Bergbau
Auch heute noch hat die Rohstoffgewinnung ihren festen Platz in der Industrie. Und neben diesen klassischen Gewinnungsbetrieben wächst der Bedarf an weiteren untertägigen Nutzungsmöglichkeiten. Dazu zählen heut-zutage insbesondere die Geothermie aber auch die Anlagen zur Speicherung von Stoffen.
Anders als bei den Verfahren nach BImSchG, regeln im Bergbau Betriebspläne die Umsetzung der Vorhaben und
der einzelnen Maßnahmen.
Ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeits-prüfung erforderlich, bedarf es zunächst der Zulassung eines planfestgestellten obligatorischen Rahmenbe-triebsplans. Für die konkrete Umsetzung der Maßnahme ist die Zulassung eines gestattenden Hauptbetriebs-plans bzw. untersetzender Sonderbetriebspläne erforderlich.
Schwerpunkt
Energiewirtschaft / Bergbau
Leistungen
Die Anforderungen an die Genehmigungsverfahren haben sich im Laufe der letzten Jahre stark verändert. Gerade mit Blick auf die Anlagensicherheit, den Natur- und Umweltschutz als auch den Anspruch der Bevölkerung auf Beteiligung, haben Komplexität und Umfang der Verfahren erheblich zugenommen. Dem Genehmigungsmanagement kommt somit eine erhebliche Verantwortung zu, all diesen Belange zu berücksichtigen. Dieser Verantwortung bewusst unterstützen wir sowohl Vorhabenträger als auch Genehmigungsbehörden in allen genehmigungsfachlichen Belangen.
Vorhabenträger
Als professionelle Genehmigungsmanager tragen wir maßgeblich zum Erfolg der Vorhaben bei - indem Verfahren beschleunigt, Klagerisiken reduziert und Verzögerungen im Planungsablauf minimiert werden.
Leistungsauswahl
Genehmigungsmanager
Entwicklung und Umsetzung einer vorhabenbezogenen Genehmigungsstrategie – inkl. der erforderlichen Zulassungsverfahren, der Genehmigungsvoraussetzungen, eines Termin- und Ablaufplans sowie eines Konzeptes für die Erstellung der Antragsunterlagen.
Sicherstellung der Schnittstellenkoordination für die effiziente Zusammenarbeit aller am Projekt beteiligten internen und externen Stakeholder (TÖB, Fach- und Umweltplaner, Behörden, Gutachter, etc.).
Koordinierung aller Prozesse und Abläufe für die termingerechte Einreichung der Antragsunterlagen – inkl. Erstellung und Qualitätssicherung von Unterlagen, regelmäßigen Reports und Darstellungen des Bearbeitungstandes.
Begleitung der Zulassungsverfahren – insb. unter Sicherstellung des Einwendungs-managements und Vorbereitung des Erörterungstermins.
Aufbau eines Nebenbestimmungskatasters und Begleitung des (Plan-)Änderungs-managements.
Bereitstellung einer zertifizierten und DSGVO-konformen digitalen Plattform für die projektübergreifende Zusammenarbeit.
Genehmigungsbehörden
Die Unterstützung der Genehmigungsbehörden erfolgt in der Funktion als Projektmanager/Verwaltungshelfer. Unser Ziel ist die Entlastung der Verwaltung und die Beschleunigung der Zulassungsverfahren. Dies Erreichen wir durch eine aktive Koordinierung der Verwaltungsverfahren.
Leistungsauswahl
Projektmanager/Verwaltungshelfer
Vor- und Nachbereitung der Antragsberatung mit dem Vorhabensträger sowie Beratung zu den genehmigungsrechtlichen und umweltfachlichen Randbedingungen
Entwicklung und Steuerung von Ablauf- und Verfahrensleitplänen
Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen und fachliche Erstauswertung
Sicherstellung der Schnittstellenkoordination insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachbehörden und Gutachtern
Aufbereitung und Erstauswertung von Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens
Vorbereitung und Unterstützung bei der Durchführung des Erörterungstermins sowie Nachbereitung und Protokollführung
Bereitstellung einer zertifizierten und DSGVO-konformen digitalen Plattform für die projektübergreifende Zusammenarbeit
Unterstützung bei der materiell-rechtlichen und abwägungserheblichen Prüfung und bei der Entscheidungsvorbereitung

Kontakt
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